Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Glossar
Das Bundesverwaltungsgericht ist österreichweit zentrale Anlaufstelle für Beschwerden gegen Behördenentscheidungen in Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung – mit Ausnahme des Zuständigkeitsbereiches des Bundesfinanzgerichts. Es werden Verfahren in den folgenden Bereichen abgewickelt:
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Aufenthalt
Bauen
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Kfz
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Todesfall
Umzug