Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Glossar
Zur Überprüfung und Feststellung möglicher Verletzungen des Gleichbehandlungsgebots sind die Gleichbehandlungskommissionen eingerichtet.
Je nachdem, ob es sich um private Arbeitsverhältnisse oder Arbeitsverhältnisse zum Bund handelt, ist die Gleichbehandlungskommission für die Privatwirtschaft (GBK) oder die Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) zuständig.
Für den Landes- und Gemeindedienst gibt es eigene Gleichbehandlungskommissionen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Aufenthalt
Bauen
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Kfz
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Todesfall
Umzug