Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Glossar
Bestandsänderungen zwischen zwei Eigentumswohnungen, z.B. wenn eine Wohnungseigentümerin/ein Wohnungseigentümer ein Zimmer von einer Nachbarin/einem Nachbarn kauft, müssen verbüchert werden. Zuvor muss der Nutzwert in einem Gerichtsverfahren (Schlichtungsstellenverfahren) neu festgesetzt werden.
Das Bezirksgericht (→ BMJ), in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Aufenthalt
Bauen
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Kfz
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Todesfall
Umzug