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Öffentliche Stellen nutzen die Amtssignatur als digitale Unterschrift auf Behördenschriftstücken. Die Amtssignatur besteht aus einer Bildmarke, einer Information über die Prüfbarkeit und einem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde. Die Behörde muss die Bildmarke im Internet veröffentlichen.
Auf folgenden Seiten finden Sie die Bildmarken der Bundesministerien und Bundesländer:
Informationen des BMF über die Amtssignatur (→ BMF)
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